Neue Regeln für Glücksspielanbieter: Worauf sich die Branche in Deutschland einstellen muss
Die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) beschreiben neue Anforderungen für Glücksspielanbieter. Ein Überblick über Präventivmaßnahmen und Empfehlungen zur Vermeidung von Geldwäsche und Betrug.
Der Jahresbericht der Glücksspielaufsichtsbehörden beziffert das Volumen des Bruttospielertrags auf 12,5 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Glücksspielmarkt also vergrößert. 80 Prozent des Umsatzes wuprden im stationären Glücksspiel erwirtschaftet. Die sich aus den Segmenten Spielautomaten, staatliche Lotterien, Casinos, Sportwetten und andere Lotterien zusammensetzende Branche ist nahezu gleichgroß. Besonders im Bereich der Online-Casinos mehren sich die Anbieter von Skrill Casino Seiten, und die Verwendung von elektronischen Zahlungsmitteln hat bei den Online-Casinos stark zugenommen, was die Probleme, die die Regulierung des Online-Glücksspiels hat, noch vergrößert.
Die nationale Risikoanalyse in Deutschland stufte das Risiko der Geldwäsche im Glücksspielsektor als hoch ein, weil hier häufig hohe Transaktionsvolumen und die Beschleunigung der Geldtransfers erfolgen. In dem Bericht über Schwachstellen in der Glücksspielbranche, den die Financial Action Task Force erarbeitet hat, werden einige Typologien des terrestrischen Glücksspiels entwickelt, wobei Casinos im Mittelpunkt stehen. Hier besteht die Gefahr, dass sie von unerwünschten Finanzaktivitäten betroffen sind, wie der Annahme von Zahlungen oder der Entgegennahme von Geldtransfers. Die hohe Bargeldintensität von terrestrischen Glücksspielanlagen bildet ein spezielles Risiko.
Geldwäscherisiken im Glücksspielsektor
Die Risiken bezüglich des Missbrauchs von Glücksspiel hängen von den Eigenschaften des Spieles ab, wobei Spiele, bei denen das Ergebnis durch kriminelle Aktivitäten oder Spielmanipulationen beeinflusst werden kann, als besonders anfällig beurteilt werden. Dies setzt gezielte Manipulation, wie beispielsweise Hacking im Online-Bereich oder Schiebungen bei Sportveranstaltungen voraus, wobei die Sicherheitsvorkehrungen eine zusätzliche Rolle einnehmen. So können Geldwäscher vorhandene Kontrollen dadurch umgehen, dass sie das Personal des Glücksspielanbieters korrumpieren, wodurch sie ihre Aktivitäten „legal“ vornehmen und verdecken können. Immer dann, wenn das Verlustrisiko durch Kriminelle beeinflusst werden kann, ohne dass sie direkt auf den Ausgang des Spieles einwirken müssten, steigt die Bedeutung des betroffenen Spieles im Zusammenhang mit Geldwäsche. D. h. wenn gleichzeitig Wahlmöglichkeiten wie zum Beispiel bei Wetten oder das Ergebnis durch kriminelle Aktivitäten manipuliert werden, indem die Spielbeteiligten wider besseren Wissens einer unterlegenen Konkurrenz gegenübertreten oder absichtlich verlieren, dann wird aus dem Glücksspiel ein solches, das sich im Hinblick auf die Geldwäsche eignet.
Ebenfalls ist das Auftreten von Drittspieler-Konten - die sogenannten Stromanzeigen - ein häufig beobachtbares Phänomen im Zusammenhang mit der Geldwäsche. Oft sind es Personen, die gar nicht am Spielgeschehen teilnehmen oder nur sehr eingeschränkt. Sie fordern dann die Auszahlung von Guthaben an, welches, nachdem diese als Gewinne aus dem Glücksspiel deklariert wurden, günstigenfalls als lediglich minimal hoher Verlust erscheint, den Betreiber in Kauf nehmen, sollen Vorteile entstehen. Eine weitere Möglichkeit zur Legalisierung von unerklärten Bargeldern besteht darin, daß Geldwäscher einen rechtlich einwandfreien Anspruch auf Auszahlung von einem regulären Spieler erwerben und diesen Anspruch als Mittel zur Legalisierung des belasteten Bargeldes nutzen.
Die neuen Anforderungen auf einen Blick
Bei dem genannten Betrag von 2.000 Euro als Schwellenwert für die Anwendung der allgemeinen Sorgfaltspflichten geschieht keine Änderung. Des Weiteren ist es möglich, die vorgelagerte Identifizierung von Vertragspartnern gemäß Zugangskontrolle weiterhin zu nutzen. Die zuvor geforderten besonderen Kontrollen (wie IT-Überwachung) und die speziellen Anforderungen für Online-Glücksspielanbieter erscheinen im Regelungstext des neuen Standardwerkes nicht mehr. Ob die Praxis zu einer Teilbefreiung für den Berufsstand führt oder die genannten besonderen Kontrollen mittels separater Umsetzungsgesetze fortgeschrieben werden, könnte abgewartet werden. Fest steht, dass die geltenden Maßnahmen bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnungsgrundlagen weiterhin ausgeführt werden sollten.
Nicht nur müssen Glücksspielanbieter die Vorschriften gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung befolgen, sie müssen gemäß der Novelle auch ''Angemessene Maßnahmen gegen die Nichtumsetzung oder Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen'' durchführen.
Dafür ergänzt der Gesetzgeber das Geldwäschegesetz durch sanktionsspezifische Regelungen und fügt zu den folgenden Verpflichtungen einen sanktionsspezifischen Teil hinzu:
- Durchführung einer unternehmensweiten Risikoanalyse,
- Erstellung interner Richtlinien, Verfahren und Kontrollen,
- Einrichtung einer Compliance-Funktion und
- Prüfung von Kunden und wirtschaftlichen Eigentümern.
Um die neuen Verpflichtungen in der Praxis zu erfüllen, ist es jedoch in der Regel erforderlich, daß die Unternehmen den erfaßten Datensatz bei der Identifizierung von Spielern mit relevanten Sanktionslisten abgleichen. Diese Prüfung sollte vor Beginn des Glücksspielbetriebs und während der Geschäftsbeziehung und außerdem ad hoc etwa bei neu ergangenen Sanktionen stattfinden.
Ausblick und Handlungsbedarf
An verschiedenen Stellen verweist die Richtlinie auf technische Regulierungs- und Umsetzungsstandards, die noch von der neuen Behörde für Anti-Geldwäsche entwickelt werden sollen. Diese Standards sollen insbesondere die Verpflichtungen im Geldwäschegesetz operationalisieren. Zudem wird eine Vollständige Neuordnung der Verwaltungspraxis der obersten Aufsichtsbehörden der Länder im Hinblick auf das Glücksspiel erwartet.
Abgesehen von den anzupassenden Veränderungen, sollten Glücksspielanbieter frühzeitig mit den neuen Verordnungen vertraut sein und deren Effekte auf das bestehende Risikomanagementsystem im Rahmen einer Gap-Analyse überprüfen.
Die Experten von KPMG stehen Ihnen gerne für Fragen zur Prävention von Geldwäsche zur Verfügung.
Die EU-Geldwäsche-Novelle
Die Europäische Union hat ein umfassendes Geldwäsche-Paket verabschiedet. Der zentrale Baustein dieser Novelle ist die Geldwäsche-Richtlinie. Damit werden die materiellen Anforderungen zur Verhinderung der Geldwäsche erstmalig konsistent und unmittelbar in der gesamten Union anwendbar, ohne dass es neuer nationaler Umsetzungsgesetze bedarf. Die Geldwäsche-Richtlinie gilt auch für Glücksspiel-Anbieter, jedoch nicht ohne Ausnahmen.
Folglich ist es zulässig, bestimmte Anbieter im Glücksspielsektor ganz oder teilweise von den Anforderungen zum Thema Geldwäsche auszunehmen, wenn diese Anbieter aufgrund der Art der angebotenen Spiele oder aufgrund des schwachen Umfangs der Tätigkeit eine geringe Risikostellung aufweisen. Davon ausgenommen sind allerdings Kasinos, die immer gegen Geldwäsche angehen müssen. Im Falle des Online-Glücksspiels haben diese Anbieter eine mögliche Befreiung davon, die aber unter der Bedingung, dass sie staatlich betrieben oder reguliert werden, an die Durchführung einer spezifischen Risikobewertung und an die Genehmigung seitens der EU-Kommission geknüpft ist.